Drei Jahre Haft wegen Homosexualität

„Sexuelle Handlungen mit einer Person desselben Geschlechts werden mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren und einer Geldstrafe […] belegt.“, so will es das Strafgesetzbuch von Kamerun.

Homophobie sehr weit verbreitet

In der kamerunischen Gesellschaft ist Homophobie fest verwurzelt und wird von Politikern und Medien sowie katholischen Würdenträgern immer wieder instrumentalisiert. So predigte der Erzbischof von Yaoundé, der Hauptstadt Kameruns, im Jahr 2005, dass Homosexuelle das Grundübel aller sozialer Probleme, der Grund für Arbeitslosigkeit und Korruption seien. Daraufhin begann eine Hetzkampagne gegen tatsächliche und mutmaßliche Homosexuelle. In Medien wurden „Listen verdächtiger Homosexueller“ veröffentlicht, die Bevölkerung wurde aufgerufen Homosexuelle anzuzeigen und es gab zahlreiche Rufmordkampagnen gegen politische Gegner.

Verdacht reicht eigentlich nicht aus

Das Gesetz gegen Homosexualität sieht nicht vor, dass jemand nur auf Grund eines Verdachtes verhaftet werden kann; die Person muss in flagrante delicto erwischt werden. In Wirklichkeit werden Menschen allerdings bereits bei einem Verdacht der homosexuellen Orientierung in Untersuchungshaft genommen und ohne Beweise angeklagt. Um Männern eine homosexuelle Orientierung nachzuweisen, werden richterlich angeordnete Analuntersuchungen durchgeführt; Frauen werden während der Untersuchungshaft auf verschiedene Weise zu einem Geständnis gebracht.

36 Monate Haft wegen Homosexualität

Auch Jean-Claude Roger Mbede wurde aufgrund eines Verdachts festgenommen. Am 2. März traf er sich mit einem männlichen Bekannten und wurde verhaftet. Zuvor hatte der Bekannte der Polizei SMS-Nachrichten von Mbede gezeigt. Nach sieben Tage in Gewahrsam wurde gegen Mbede wegen Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen Anklage erhoben. Am 28. April wurde er vom zuständigen Gericht in Yaoundé dieser „Verbrechen“ für schuldig befunden und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe verbüßt er im Zentralgefängnis Kondengui, wo ihm wegen seiner mutmaßlichen sexuellen Orientierung homophobe Übergriffe sowie Misshandlungen und Vergewaltigungen drohen.

Amnesty ist besorgt

Laut Amnesty International verstößt das angewandte Gesetz sowohl gegen internationale wie auch regionale Menschenrechtsabkommen, wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die Kamerun unterzeichnet und ratifiziert hat. Die Menschenrechtsorganisation betrachtet Jean-Claude Roger Mbede als „gewaltlosen politischen Gefangenen“, der lediglich aufgrund seiner möglichen sexuellen Orientierung „körperlichen Übergriffen und anderen Formen der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ ausgesetzt ist. Und er ist nicht der Einzige.

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